FAQs zu unserem Verein

Ja. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen möchte.

Aktuell kostet die Mitgliedschaft 60 EUR pro Jahr. Der Jahresbeitrag wird in der Regel im Februar eines Jahres fällig.

Der Verein kann mit Geld- oder Sachspenden unterstützt werden, die dann zielgerichtet den laufenden Projekten und Fördermaßnahmen zugeführt werden.

JA. Der Verein verfolgt satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist

  1. Die Förderung der Hilfe für Behinderte (§52 abs.2 Nr. 10 AO) sowie
  2. die Unterstützung von Personen in Verrichtung des täglichen Lebens, die zu dem Personenkreis

des § 53 AO gehören.

Aktuell werden im Schwerpunkt satzungsgemäß die

  1. Errichtung von behindertengerechtem Wohnraum für selbstbestimmte Wohngemeinschaften;
  2. Finanzierung von Um- und Einbauten sowie Gerätschaften in und für selbstbestimmte Wohngemeinschaften und
  3. Förderung der Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb selbstbestimmter Wohngemeinschaften;
  4. Unterstützung bei der Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen zur Entwicklungsförderung von Behinderten in selbstbestimmten Wohngemeinschaften

gefördert.

JA, in den unterschiedlichen Bereichen des Vereins, z.B.  der Verwaltung und in Förderprojekten kann sich jede Person/Mitglied nach Absprache ehrenamtlich beteiligen.